Postille zum Matthäusevangelium und Jacobus' de Cessolis Schachtraktat, geschrieben 1392 vom Freiburger Priester Rüdiger Schopf, ausgestattet mit 13 einspaltigen kolorierten Federzeichnungen. Die Handschrift ist Teil einer vielbändigen, reich illustrierten Abschrift des Bibelkommentars Postilla super totam Bibliam von Nikolaus von Lyra, welche der Weltgeistliche Rüdiger Schopf aus Memmingen in den Jahren 1392 bis 1415 für die Freiburger Kartause anlegte. 1430 wurden die Bände, zu denen auch A II 1-6 und 11-13 gehören, der Kartause Basel verkauft.
Online seit: 19.03.2015
Die zweiteilige Papierhandschrift überliefert zwei theologische Werke, die laut den Kolophonen 1392 und 1393 abgeschrieben wurden. Es handelt sich einerseits um Johannes Müntzingers Kommentar zum Pastorale novellum des Rudolf von Liebegg, einem Handbuch der Sakramentenlehre, andererseits um eine systematische Erläuterung der Fundamente des christlichen Glaubens, die Konrad von Soltau in der Form eines Kommentars zur Dekretale „Firmiter credimus“ verfasste.
Online seit: 22.09.2022
Cod. Sang. 1396 ist einer von acht Fragmentenbänden (d. h. Bänden, die ausschliesslich Fragmente enthalten) der Stiftsbibliothek St. Gallen. Die St. Galler Mönche Johann Nepomuk Hauntinger (1756–1823) und Ildefons von Arx (1755–1833) lösten zwischen 1774 und 1785 zahlreiche Fragmente aus den Einbänden heraus, in denen sie über Jahrhunderte als Spiegel- und Vorsatzblätter, Rücken- und Falzverstärkungen gedient hatten. Manche Fragmente, darunter häufig solche in Cod. Sang. 1396, waren auch als Umschläge von Handschriften oder Drucken verwendet worden. In fortgeschrittenem Alter liess Ildefons von Arx die Fragmente in acht thematisch geordnete Bände einbinden und widmete diese 1822 seinem Freund Johann Nepomuk Hauntinger. Von 2012 bis 2021 wurde der umfangreiche Fragmentenband Cod. Sang. 1396 aus konservatorischen Gründen ausgebunden. Die Fragmente wurden (in gleicher Reihenfolge, mit Ausnahme gewisser Doppelblätter) in 32 Hefte („Ganzpapierbroschuren“) neu eingebunden. Die neue, nun massgebende Paginierung beginnt in jedem Heft bei 1 und umfasst einzig die Fragmente (ohne die leeren Papierblätter). Zitierweise (ein Beispiel): St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1396.1, p. 1-2 (= Cod. Sang. 1396, Heft 1, Seite 1-2). Die Hefte 10–14 und 18–32 enthalten spätmittelalterliche Urkundenfragmente, deren Texte in verschiedenem Ausmass unvollständig sind. Als Inhaltsangabe der Urkundentexte dienen die Regesten von Karl Wegelin (1803–1856), die er während seiner Amtszeit als St. Galler Stiftsarchivar (1834–1856) auf den meisten Urkunden und Urkundenfragmenten anbrachte. Die Regesten werden grundsätzlich in Bezug auf den Wortlaut und die Orthographie unverändert übernommen und nur ausnahmsweise verkürzt oder modifiziert wiedergegeben. Das Datum wurde, falls möglich, gegenüber Karl Wegelin, der nur das Jahr angibt, auf der Grundlage des Urkundentexts präzisiert. Die gelegentlichen eigenständigen Angaben zum Inhalt stehen unter dem Kürzel P.L. (= Philipp Lenz). Unerwähnt bleibt eine alte Zählung in schwarzer Tinte, die wohl ebenfalls Karl Wegelin anbrachte. Falls ein Urkundenfragment keine Datierung aufweist, wird die Schrift benannt und datiert. Die Masse geben Höhe x Breite in der maximalen Ausdehnung des Dokuments gemäss der Leserichtung, also unabhängig davon, wie die Urkunden eingebunden wurden, wieder. Heft 21 enthält Fragmente deutscher Urkunden des 14.-15. Jh., die die Stadt oder Bürger von St. Gallen betreffen.
Online seit: 21.08.2025