Flawil, Gemeinde Flawil, Flawiler Offnung
Titre du manuscrit: Die Flawiler Offnung
Période: 1471/1472
Support: Pergament
Volume:
21 Bll.
Format: 20.5 x 29.5 cm
Sommaire:
Die Flawiler Offnung von 1471, besiegelt am 21. Januar 1472, ist ein mittelalterliches Rechtsbuch. Es regelt das Verhältnis zwischen den Gerichts-, Hof- oder Markgenossen eines Gerichtskreises (hier das Niedergericht Flawil) und dessen Gerichtsherrn, dem Vogt. Dies war zu jener Zeit Rudolf IX. Giel von Glattburg, ein Ministerialer des Abtes des Klosters St. Gallen.
56 Artikel regelten das Verhältnis zwischen dem Gielen-Geschlecht und den Untertanen in Flawil.
1475 wurde die Offnung um einen Anhang von weiteren 54 Artikeln ergänzt. Einzelne Bestimmungen wurden in späterer Zeit revidiert. Sie blieb bis 1798 in Kraft. Offnungen halten uraltes, bisher mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht schriftlich fest. Die Gesetzgebung oder deren einschlägige Artikel wurden jeweils an den Gerichtstagen den Gerichtsgenossen vorgelesen (eröffnet > Offnung). Das Dokument gibt Einblick in die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im ausklingenden 15. Jahrhundert.
Die schriftliche Niederlegung dürfte im Zusammenhang mit dem 1468 erfolgten Kauf der Grafschaft Toggenburg durch den St. Galler Abt Ulrich Rösch erfolgt sein. Er kaufte die Grafschaft von den Freiherren von Raron, Erben der ausgestorbenen Grafen von Toggenburg.
56 Artikel regelten das Verhältnis zwischen dem Gielen-Geschlecht und den Untertanen in Flawil.
1475 wurde die Offnung um einen Anhang von weiteren 54 Artikeln ergänzt. Einzelne Bestimmungen wurden in späterer Zeit revidiert. Sie blieb bis 1798 in Kraft. Offnungen halten uraltes, bisher mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht schriftlich fest. Die Gesetzgebung oder deren einschlägige Artikel wurden jeweils an den Gerichtstagen den Gerichtsgenossen vorgelesen (eröffnet > Offnung). Das Dokument gibt Einblick in die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im ausklingenden 15. Jahrhundert.
Die schriftliche Niederlegung dürfte im Zusammenhang mit dem 1468 erfolgten Kauf der Grafschaft Toggenburg durch den St. Galler Abt Ulrich Rösch erfolgt sein. Er kaufte die Grafschaft von den Freiherren von Raron, Erben der ausgestorbenen Grafen von Toggenburg.
Provenance du manuscrit:
- Ursprünglich war die Flawiler Offnung in einem Band mit der Burgauer Offnung mit den Offnungen von Gebhartschwil, Uffhoven und Rudlen (Aufhofen und Rudeln) und von Burgau in einem einzigen Band vereinigt.
- Sie ist später herausgetrennt worden.
Acquisition du manuscrit: Nach 1798 ist die Flawiler Offnung infolge der Aufhebung des Niedergerichts in den Besitz der Bürgerkorporation bzw. heute der Politischen Gemeinde Flawil gelangt.
Bibliographie:
- Max Gmür, Flawil, in: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen, Aarau 1906, Bd. 2 S. 74.
- Jakob Leutwyler, Flawil – Geschichtliche Betrachtungen (1949), S. 29-38.
- Jakob Leutwyler, Flawil – in Wort und Bild (1958), Jubiläumsschrift zur 1100-Jahrfeier, S. 30-32.
- Walter Müller, Die Offnungen der Fürstabtei St. Gallen (ein Beitrag zur Weistumsforschung), Konstanz 1964.