Die Schwabenspiegelhandschrift wurde 1410 in Auftrag gegeben. Sie enthält eine Land- und Lehensrechtssammlung, welche im Spätmittelalter in Süddeutschland und der heute deutschsprachigen Schweiz in Gebrauch war. Des Weiteren gehören die damit verbundenen biblischen Bücher der Könige und Makkabäer sowie eine erste deutsche Übersetzung der Handfeste, des Freiburger Stadtrechts von 1249, zum Inhalt. Als Besonderheit findet sich in der Handschrift eine Miniatur mit dem Freiburger Stadtbanner, welches sich hier zum ersten Mal in den heutigen Farben Schwarz und Weiss zeigt.
Online seit: 21.12.2009
1646 beauftragte der Kleine Rat von Freiburg Pierre Crolot, einen Künstler aus der Freigrafschaft Burgund, mit der Aufgabe, die Fahnen und Banner abzubilden, welche von den Freiburger Truppen beim Feldzug im Sundgau, im Burgund und in Italien (Ende des 15. und anfangs des 16. Jahrhunderts) mitgenommen und dann in der Kirche Sankt Nikolaus ausgestellt wurden. Die Spur dieser Objekte geht 1822 verloren, mit Ausnahme von drei Mänteln des Ordens vom Goldenen Vlies (welche heute im Schloss Greyerz ausgestellt werden). Das Buch enthält zweiundvierzig Tafeln: drei Frontispizes zeigen die Wappen der Stadt, ihrer Vogteien und die Wappen der Mitglieder des Kleinen Rates, dreissig Tafeln stellen die Banner und neun Tafeln die Kleidungsstücke und Bildteppiche Burgunds dar. Das Fahnenbuch ist sowohl ein Kunstobjekt, ein kostbares Dokument über verschollene Objekte als auch ein Zeugnis des Ruhms der Freiburger Truppen am Ende des Mittelalters.
Online seit: 04.07.2012
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Winterteil des Proprium de tempore. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1511 und 1517 in der Schreiberwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg. Buchschmuck/Miniaturen von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg. Einband aus der Franziskanerwerkstatt von Freiburg, um 1517.
Online seit: 20.12.2012
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Winterteil des Proprium de tempore. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1511 und 1517 in der Schreiberwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg. Buchschmuck/Miniaturen von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg. Einband aus der Franziskanerwerkstatt von Freiburg, 1528-1559.
Online seit: 09.04.2014
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Sommerteil des Proprium de tempore sowie das Commune sanctorum. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1509/1510 und 1517 in der Schreibwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg. Buchschmuck von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg.
Online seit: 20.12.2012
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Sommerteil des Proprium de tempore sowie das Commune sanctorum. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1509/1510 und 1517 in der Schreibwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg. Buchschmuck von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg.
Online seit: 09.04.2014
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Winterteil des de Sanctis, das Officium B.M.V. und das Commune Sanctorum. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1510 und 1517 in der Schreiberwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg von 2 Händen (A und B). Buchschmuck von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg, und einem Gehilfen.
Online seit: 20.12.2012
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Winterteil des de Sanctis, das Officium B.M.V. und das Commune Sanctorum. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1510 und 1517 in der Schreiberwerkstatt des Meisters Ruprecht (Fabri) in Freiburg von 2 Händen (A und B). Buchschmuck von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg, und einem Gehilfen.
Online seit: 09.04.2014
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Sommerteil des de Sanctis und das Officium B.M.V. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1510 und 1517 in der Schreiberwerkstatt des Ruprecht (Fabri) in Freiburg vollständig von Hand B (vgl. Kapitelsarchiv St. Niklaus, ms. 5). Buchschmuck von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg.
Online seit: 20.12.2012
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Lausanner Ordinarius entspricht, enthält den Sommerteil des de Sanctis und das Officium B.M.V. Geschrieben wurde der Pergamentcodex zwischen 1511 und 1517 in der Schreiberwerkstatt des Ruprecht (Fabri) in Freiburg. Buchschmuck von Jakob Frank, Augustinerkloster Freiburg.
Online seit: 09.04.2014
Die Handschrift enthält ein Jahrzeitbuch, das die Feierlichkeiten zum Jahrestag des Klerus der Kathedrale von Lausanne aufzeichnet; s. die unpaginierte Titelseite: Iste liber est capellanorum celebrancium in ecclesia katedrali Lausannensi de anniversariis que fiunt per dictos celebrantes. Der ursprüngliche Teil könnte aus den 1420er Jahren stammen, woraufhin viele spätere Hände hinzugefügt wurden, um die Jahrzeitmessen zu vervollständigen. Der innere Aufbau folgt Monat für Monat dem Kalender. Das Jahrzeitbuch fängt also am 1. Januar an (S. 1) und endet am 24. Dezember (S. 167). Jede Seite besteht aus zwei Spalten, die jeweils einen verschiedenen Tag repräsentieren, dessen Titel (Buchstabe – manchmal gefolgt vom Namen der liturgischen Feier) rubriziert ist. Die Tage werden am Kopf jeder Spalte auch als Monatstag ausgedrückt (römische Ziffern), in gotischer Schrift, die später hinzugefügt worden zu sein scheint. Die älteren Jahrzeiten des Domkapitels von Lausanne sind nur über Auszüge (1224 und 1238 auf Befehl von Cono von Stäffis im Lausanner Chartular aufgenommen) oder Erwähnungen bekannt (1354 erhielten die Delegierten des Kapitels den Auftrag, ein „Buch der Jahresfeiern“ zu schreiben – dieses verschwand jedoch). Das in Fribourg bewahrte Jahrzeitbuch, das wahrscheinlich nach der Berner Eroberung des Waadtlandes in Folge der Reformation dorthin gelangte, ist daher das älteste, das uns für das Mittelalter erhalten blieb. Es ermöglicht dadurch die Schliessung gewisser dokumentarischer Lücken.
Online seit: 14.12.2018
Das Staatsarchiv Freiburg besitzt eine ganze Serie von Bürgerbüchern, von denen die hier digitalisierten, das erste und das zweite Bürgerbuch, welche zusammen die Zeitspanne von 1341 bis 1769 decken, die beiden wichtigsten sind. Die Bürgerbücher erlauben es, die Bürgerschaft der Stadt Freiburg zu beobachten: von einer aus wirtschaftlichen Gründen sehr offenen Bürgerschaft an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert zu einer allmählich sich abschliessenden und schliesslich zu einem privilegierten Patriziat im 18. Jahrhundert. Mit Bürgerbüchern, d.h. mit der kontrollierten Eintragung der Neubürger in Listen, die auch von Anfang an die Form von Büchern haben konnten, reagierten im Spätmittelalter vorwiegend deutsche Gross- und Mittelstädte, die politisch und ökonomisch eine gewisse Entwicklung aufzuweisen hatten, auf demographische Entwicklung und Einwanderung nach und auch schon vor der grossen Pest (Mitte des 14. Jahrhunderts), die sie damit zu steuern versuchten. Das erste Bürgerbuch war nicht geplant, sondern setzt sich aus einzelnen Heften zusammen, die vielleicht 1416 zusammengebunden wurden.
Online seit: 23.06.2014
Das Staatsarchiv Freiburg besitzt eine ganze Serie von Bürgerbüchern, von denen die hier digitalisierten, das erste und das zweite Bürgerbuch, welche zusammen die Zeitspanne von 1341 bis 1769 decken, die beiden wichtigsten sind. Die Bürgerbücher erlauben es, die Bürgerschaft der Stadt Freiburg zu beobachten: von einer aus wirtschaftlichen Gründen sehr offenen Bürgerschaft an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert zu einer allmählich sich abschliessenden und schliesslich zu einem privilegierten Patriziat im 18. Jahrhundert. Mit Bürgerbüchern, d.h. mit der kontrollierten Eintragung der Neubürger in Listen, die auch von Anfang an die Form von Büchern haben konnten, reagierten im Spätmittelalter vorwiegend deutsche Gross- und Mittelstädte, die politisch und ökonomisch eine gewisse Entwicklung aufzuweisen hatten, auf demographische Entwicklung und Einwanderung nach und auch schon vor der grossen Pest (Mitte des 14. Jahrhunderts), die sie damit zu steuern versuchten. Das zweite Bürgerbuch entstand 1416 durch eine sehr bewusste Planung des Stadtschreibers Petermann Cudrefin, der seit 1396 das erste Bürgerbuch geführt hatte und der es sehr "unordentlich" fand.
Online seit: 23.06.2014
Die Handschrift (alte Signatur AEF, Grosses de Marsens, n° 64) ist aus drei verschiedenen Teilen zusammengesetzt: das Martyrologium von Usuard (ff. 1r-77r), die Regula S. Augustini (Regula tertia ohne den Ordo monasterii; ff. 77v-83r) und das Necrologium monasterii Humilismontis (ff. 83v-113v). Der ursprüngliche und älteste Teil des Nekrologs geht auf denselben Kopisten zurück wie der Rest der Handschrift, die durch das Kolophon am Ende der Regel des heiligen Augustinus (fol. 81r) auf 1338 datiert werden kann: „Hic liber est abbacie Humilismontis Premonstratensis ordinis Lausannensis dyocesis scriptus in eadem abbatia anno Domini Mo CCCo XXXVIIIo mense iulio“. Das Nekrologium wurde später durch verschiedene Hände ergänzt, die die Stiftungen der Jahrzeitmessen für die Verstorbenen (sowohl für Mitglieder des Klosters als auch für Laien) registrierten. Es wurde von Jean Gremaud mit Tinte von 1 bis 61 paginiert, vermutlich zu der Zeit, als er die Kopie anfertigte, die im StAF aufbewahrt wird (Sammlung Gremaud, Bd. 36, fol. 304-307). Nach einem Besitzervermerk auf Folio 1r gehörte die Handschrift 1660 dem Jesuitenkollegium Sankt-Michael in Freiburg.
Online seit: 22.03.2018
Die Handschrift RN 9/1 enthält das älteste Notariatsregister des Staatsarchivs Freiburg und stammt aus der Kanzlei von Pierre Nonans. Es setzt sich aus zwei deutlich getrennten Teilen zusammen. Die ersten 110 Blätter enthalten den „normalen“ Teil, welcher Rechtssachen zwischen dem 1. Februar 1356 (n. St.) und dem 21. März 1359 (n. St.) umfasst. Der zweite Teil beginnt in entgegengesetzter Richtung auf Blatt 123 und endet auf Blatt 110, so dass sich die beiden Texte auf Blatt 110r treffen. Dieser zweite Teil ist ein spezielles Register (Bll. 110-123), welches zwischen dem 1. März 1356 (n. St.) und dem 20. März 1359 (n. St.) vereinbarte Darlehen der Freiburger Lombarden (seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Freiburg ansässige und aus der Lombardei stammende Geldverleiher) enthält und den Namen Registrum Lombardorum trägt. Unter diesem Namen ist das gesamte Register in die Geschichtsschreibung eingegangen.
Online seit: 17.12.2015
Das Katharinenbuch enthält die Ordnung für eine höhere Schule, wie sie in Freiburg in der Zeit der katholischen Reform nach dem Vorbild der reformierten Schulen gegründet werden sollte. Als Autor kann Peter Schneuwly (1540-1597) betrachtet werden, der wohl selber die Schule in Freiburg durchlaufen hat. Seit 1557 studierte er in Freiburg i. Br., wo er einen Magister artium erwarb. Seit 1564 gehörte er dem Klerus des Chorherrenstifts St. Nikolaus in Freiburg an, 1565 wurde er Chorherr und 1566 Prediger in der Stadt. In dieser Zeit entstanden auch die ersten Vorarbeiten zum Katharinenbuch. In den Jahren 1577-1597 war Schneuwly Generalvikar der Diözese Lausanne, in den Jahren 1578-1587 ausserdem Propst von St. Nikolaus. Das Katharinenbuch ist zugleich die Gründungsurkunde der Scholarchenkammer der Stadt Freiburg, deren Eigentum es bis ins 19. Jh. war. Die von Schneuwly angestrengte Schulreform trat nie in Kraft, weil 1580, auch auf Schneuwlys eigene Initiative hin, die Jesuiten nach Freiburg berufen und ihnen das höhere Schulwesen anvertraut wurde.
Online seit: 13.12.2013