Die Burgauer Offnung von 1469 ist ein mittelalterliches Rechtsbuch. Es regelt das Verhältnis zwischen den Gerichts-, Hof- oder Markgenossen eines Gerichtskreises (hier das Niedergericht Burgau bei Flawil) und dessen Gerichtsherrn, dem Vogt. Dies war zu jener Zeit Rudolf IX. Giel von Glattburg, ein Ministerialer des Abtes des Klosters St. Gallen. Ursprünglich waren die Offnungen von Flawil, Gebhartschwil, Uffhoven und Rudlen sowie von Burgau in einem einzigen Band vereinigt. Die Flawiler Offnung (bis Seite 17) ist herausgetrennt und separat gebunden worden. Vorangehend zur Burgauer Offnung auf Seiten 18-28 ist die Offnung zu „gebhartschwil, uffhoven und rudeln“ niedergeschrieben. Das Buch war dem jeweiligen Burgauer Ammann (Gerichtsvorsitzenden) anvertraut. Nach 1798 ging sie infolge der Aufhebung des Niedergerichts in den Besitz der Dorfkorporation Burgau über. Nach deren Verschmelzung mit Flawil kam sie in die Obhut der Politischen Gemeinde Flawil.
Online seit: 23.06.2014
Die Flawiler Offnung von 1471, besiegelt am 21. Januar 1472, ist ein mittelalterliches Rechtsbuch. Es regelt das Verhältnis zwischen den Gerichts-, Hof- oder Markgenossen eines Gerichtskreises (hier das Niedergericht Flawil) und dessen Gerichtsherrn, dem Vogt. Dies war zu jener Zeit Rudolf IX. Giel von Glattburg, ein Ministerialer des Abtes des Klosters St. Gallen. Das Dokument gibt Einblick in die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im ausklingenden 15. Jahrhundert. Ursprünglich war die Flawiler Offnung in einem Band mit der Burgauer Offnung mit den Offnungen von Gebhartschwil, Uffhoven und Rudlen (Aufhofen und Rudeln) und von Burgau in einem einzigen Band vereinigt. Sie ist später herausgetrennt worden. Nach 1798 ist die Flawiler Offnung infolge der Aufhebung des Niedergerichts in den Besitz der Bürgerkorporation bzw. heute der Politischen Gemeinde Flawil gelangt.
Online seit: 23.06.2014