Teil zwei (Neues Testament) einer illuminierten dreibändigen Bibel (erhalten sind MsWettF 1 und MsWettF 2), die wohl Rudolf Schwerz, Chorherr am Zürcher Grossmünster und Leutpriester in Altdorf, testamentarisch dem Kloster Wettingen vermacht hat. Die Herkunft der Biblia sacra ist nicht belegt, vermutet wird eine Entstehung im Zürcher Kunstkreis. Durch das Herausschneiden von Initialen entstanden Textverluste.
Online seit: 19.12.2011
Das Chartularium Lausannense vereint ca. 700, die Administration des Kapitels und der Kathedrale von Lausanne betreffende Dokumente aus den Jahren 814-1242. Es enthält unterschiedliche Texte: die Annalen von Lausanne, ein topographisches Chartular, ein chronologisches Register, zwei Chroniken, ein Urbar, die Chronik der Bischöfe von Lausanne und den Nekrolog der Kathedrale. Seine Zusammenstellung begann gegen 1202 und wurde 1242 abgeschlossen; 5 Akten, die von 1250-1294 datiert sind, wurden später hinzugefügt. Cono von Stäffis (vor 1200-1243/1244), der 1202 Domprobst in Lausanne wurde, überwachte von 1216 bis 1242 direkt die Redaktion des Manuskriptes und die Anordnung der Dokumente. Die materielle Struktur ist durch die zahlreichen Zusätze zum ursprünglichen Kern, der dem Livre censier du Chapitre cathédral de Lausanne von ca. 1202 entspricht, sehr komplex.
Online seit: 13.12.2013
Diese lateinische Bibel, die im 13. Jahrhundert vermutlich im Norden Frankreichs abgeschrieben wurde, vereinigt in einem einzigen Band die Bücher des Alten und Neuen Testaments, denen in den meisten Fällen ein Prolog vorangeht. Sie überträgt den Standart-Text der Vulgata, der Pariser Fassung genannt wird, in eine Aufteilung der Kapitel, welche Stephen Langton zugeschrieben werden. Zudem fügt sie auf den letzten dreissig Seiten eine Interpretation der hebräischen Namen an. Historisierte Initialen eröffnen die verschiedenen biblischen Bücher und strukturieren das Buch. Eine kleinere Schrift als jene des restlichen Texts hat auf f. 1 den Kommentar des Baumes der Blutsverwandtschaft angefügt, ein Text, der üblicher Weise in juristischen Werken übermittelt wurde und hier durch die Darstellung eines Baumes unterstützt wird.
Online seit: 21.12.2009
Diese italienische Handschrift des 14. Jahrhunderts, vermutlich aus Bologna, enthält das Digestum Vetus, ein grundlegendes Werk, welches von der Geschichte des römischen Rechts im 14. Jahrhundert zeugt. Es umfasst verschiedene Referenztexte, die systematisch mit der Glossa ordinaria, der sog. „Magna glossa“ von Franciscus Accursius, einer Interlinearglosse und der Glosse der Glosse versehen wurden, welche Arbeiten zur Erklärung und Belehrung darstellen. Viele Maniculae (lat manicula, ae: Händchen) zeugen von der emsigen Arbeit, die eine Vielzahl von Lesern über diesen trockenen Text geleistet hat. Diese Handschrift enthält zahlreiche Pecienmarken. Auf einem herausgelösten Blatt (f. 37bis) befindet sich ein Gedicht an den Leser des italienischen Juristen Angelus Boncambius (ca. 1450).
Online seit: 23.04.2013