Auswahlkriterien

Die Kriterien der Auswahl wurden von den 10 grössten Handschriftenbibliotheken in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium "Codices electronici Confoederationis Helveticae" und dem Kuratorium "Katalogisierung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handschriften der Schweiz" festgelegt. Die am 4. März 2010 gemeinsam verabschiedeten Richtlinien sehen folgende Kriterien vor:

  1. Die Bekanntheit der Handschrift: Sie wird häufig verlangt, das Original muss geschützt werden und es erweist sich als nützlich, Reproduktionen für die Publikationen verfügbar zu haben.
  2. Die Handschrift besitzt einen großen identitätsstiftenden Wert, der ein breiteres Publikum neben den eigentlichen Forschern anspricht (z. Bsp. politische Kreise oder kantonale Stiftungen).
  3. Die Handschrift ist ein Teil eines Teilprojekts, das durch externe Drittmittel finanziert wird (z.B. griechische Quellen finanziert von der griechischen Stavros Niarchos Foundation).
  4. Eine Handschrift wird von Forschern für die eigene Forschung benötigt: Man besitzt die Gewissheit, dass die Reproduktion gebraucht wird.
  5. Die Handschrift ist von großem wissenschaftlichem Interesse, aber wenig bekannt. Die Digitalisierung kann als Einladung zur Erforschung verstanden werden.
  6. Die Handschrift findet Verwendung in der Lehre oder Ausbildung.
  7. Die Handschrift ist schwer zugänglich. Handschriften aus kleinen und nicht öffentlichen Sammlungen.
  8. Ausstellungsobjekt: Die Handschrift ist für eine Ausstellung vorgesehen und die Ausstellungsmacher sind an einer digitalen Präsentation interessiert. Gleichzeitig kann eine Sicherheitskopie erstellt werden und Reproduktionen für den Ausstellungskatalog verwendet werden.
  9. Die Handschrift wird restauriert: Wenn die Handschrift ausgebunden ist und die Blätter plan liegen, können qualitätsvolle Faksimile ohne Krümmung der Seiten erstellt werden.
  10. Faksimilierung einer Handschrift: Die von e-codices Richtlinien erstellten Reproduktionen erfüllen die Anforderungen eines Faksimile-Verlags.